Der Grimmaer Ortsteil Nerchau erhält finanzielle Unterstützung aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen“. Der entsprechende Förderantrag der Stadt Grimma wurde bewilligt.
Die Stadt hatte den Antrag im Dezember 2025 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm kann nun eine langfristige Entwicklung des Ortsteils beginnen.
„Über die Bewilligung unseres Antrages freuen wir uns ganz besonders“, erklärt Oberbürgermeister Tino Kießig. Damit sei der Weg für wichtige Maßnahmen frei, die Nerchau als lebenswerten und zukunftsfähigen Ortsteil stärken sollen.
Rund zehn Millionen Euro stehen zunächst zur Verfügung
Nach Angaben der Stadt beläuft sich der aktuell vorgesehene finanzielle Rahmen auf rund zehn Millionen Euro. Davon sollen etwa 6,6 Millionen Euro durch Fördermittel von Bund und Land getragen werden.
Bis zum Jahr 2040 rechnet Grimma nach eigener Darstellung insgesamt mit Fördermitteln in einer Größenordnung von rund zehn Millionen Euro.
Die Presseinformation nennt damit sowohl den derzeit verfügbaren Gesamtrahmen als auch die langfristige Förderperspektive. Wie sich die einzelnen Beträge genau auf Bauabschnitte und Haushaltsjahre verteilen, wird nicht näher erläutert.
Hauptstraße, Gänsemarkt und Saumarkt sollen aufgewertet werden
Zu den zentralen Vorhaben gehört die Entwicklung der Nerchauer Ortsmitte.
Auf der Maßnahmenliste stehen die Hauptstraße sowie der Gänsemarkt und der Saumarkt. Öffentliche Räume sollen aufgewertet, besser nutzbar gemacht und stärker als Treffpunkte für Einwohner und Besucher gestaltet werden.
Damit geht es nicht nur um eine optische Erneuerung. Ziel ist es, die Funktion der Ortsmitte zu stärken und Bereiche für Handel, Begegnung, Freizeit und gemeinschaftliches Leben weiterzuentwickeln.
Brachfläche an der Alten Fabrikstraße soll wieder genutzt werden
Auch die Reaktivierung der Brachfläche an der Alten Fabrikstraße ist vorgesehen.
Solche ungenutzten Flächen können die Entwicklung eines Ortsteils über Jahre hemmen. Die Wiederbelebung soll dazu beitragen, städtebauliche Missstände zu beseitigen und neue Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.
Welche konkreten Gebäude oder Angebote dort entstehen könnten, geht aus den bisherigen Angaben noch nicht hervor.
Zukunft für das ehemalige Kulturhaus
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Nutzbarmachung des ehemaligen Kulturhauses.
Das Gebäude soll offenbar wieder eine Rolle im gesellschaftlichen Leben Nerchaus übernehmen. Welche Nutzung konkret vorgesehen ist und in welchem Umfang eine Sanierung notwendig wird, muss im weiteren Verfahren ausgearbeitet werden.
Zusätzlich ist eine Festwiese vorgesehen. Sie könnte künftig Raum für Veranstaltungen, Ortsfeste und andere gemeinschaftliche Aktivitäten bieten.
Neubauten für Feuerwehr und Sporthalle geplant
Die Neuordnung der Ortsmitte umfasst auch größere kommunale Bauvorhaben.
Geplant sind Ersatzneubauten für die Feuerwehr und die Sporthalle. Der Bauhof soll dagegen an seinem bisherigen Standort saniert werden.
Damit verbindet das Förderkonzept öffentliche Infrastruktur mit städtebaulicher Entwicklung. Besonders Feuerwehr, Sporthalle und Bauhof gehören zu den Einrichtungen, die für das tägliche Funktionieren eines Ortsteils unverzichtbar sind.
Grünachse zwischen Bahngelände und Wiesental
Zur Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes soll eine neue Grünachse zwischen den früheren Bahnanlagen und dem Wiesental entstehen.
Zu den dafür genannten Maßnahmen gehören:
- der Abbruch des ehemaligen Lokschuppens,
- die Entsiegelung des früheren Bahngeländes,
- die Aufwertung öffentlicher Grünflächen,
- die Sanierung des Spielplatzes im Wiesental.
Die geplante Verbindung soll bislang getrennte Bereiche miteinander verknüpfen und neue Wege sowie Aufenthaltsräume schaffen.
Kita und Sportlerheim sollen ebenfalls profitieren
Auch kleinere Maßnahmen sind Teil des Entwicklungskonzeptes.
An der Kindertagesstätte „Gans schön fit“ sowie am Sportlerheim mit Jugendtreff und Sportplatz sind Sanierungen und Aufwertungen vorgesehen.
Gerade diese Vorhaben betreffen Einrichtungen, die täglich von Familien, Kindern, Jugendlichen und Vereinen genutzt werden. Neben den großen Bauprojekten können deshalb auch vergleichsweise kleine Verbesserungen die Lebensqualität vor Ort unmittelbar erhöhen.
Bürger wurden frühzeitig beteiligt
Das Stadtentwicklungsamt Grimma startete bereits im Sommer 2025 eine Bürgerumfrage.
Angesprochen waren nicht nur Einwohner Nerchaus, sondern auch Menschen mit einem engen Bezug zum Ortsteil. Dazu gehörten beispielsweise Beschäftigte, Familienangehörige sowie Nutzer von Schulen, Betreuungseinrichtungen oder anderen Angeboten.
Ergänzt wurde die Befragung durch eine Bürgerversammlung. Die dort eingebrachten Anregungen flossen nach Angaben der Stadt in das Handlungskonzept und die Vorbereitung des Förderantrags ein.
„Wir haben die Menschen vor Ort von Anfang an mitgenommen“, erklärt Oberbürgermeister Tino Kießig.
Stadtrat beschloss Handlungskonzept
Im November 2025 verabschiedete der Grimmaer Stadtrat das endgültige Handlungskonzept mit den vorgesehenen Einzelmaßnahmen.
Anschließend bereitete das Stadtentwicklungsamt gemeinsam mit der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Dresden das umfangreiche Antragsverfahren vor.
Grundlage waren ein genau abgegrenztes Fördergebiet sowie eine Liste der geplanten Projekte. Auch der Ortschaftsrat Nerchau war an der Vorbereitung beteiligt.
Förderquote von zwei Dritteln
Programme der Städtebauförderung ermöglichen sächsischen Kommunen eine Förderung von grundsätzlich 66⅔ Prozent der förderfähigen Kosten.
Die verbleibenden Mittel müssen in der Regel von der jeweiligen Kommune oder aus anderen Finanzierungsquellen aufgebracht werden.
Ziel der Förderung ist es, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste zu beseitigen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen für lebendige Zentren, öffentliche Grünräume, soziale Infrastruktur, Klimaschutz und wirtschaftliche Belebung.
Umsetzung wird sich über viele Jahre erstrecken
Das Vorhaben ist auf einen langen Zeitraum bis 2040 angelegt.
Nicht alle Maßnahmen können gleichzeitig umgesetzt werden. Vielmehr ist mit einer schrittweisen Planung, Finanzierung und Realisierung zu rechnen.
Für größere Vorhaben wie Feuerwehr, Sporthalle oder Kulturhaus werden jeweils weitere Planungen, Kostenberechnungen und politische Beschlüsse notwendig sein.
Die Aufnahme in das Förderprogramm schafft dafür die finanzielle und planerische Grundlage, ersetzt aber nicht die weiteren Einzelentscheidungen.
Die bewilligte Städtebauförderung eröffnet Nerchau eine langfristige Entwicklungsperspektive.
Von der Aufwertung der Hauptstraße und der Plätze über neue Gebäude für Feuerwehr und Sport bis zur Entwicklung des früheren Bahngeländes reicht die Liste der geplanten Vorhaben.
Entscheidend wird nun sein, die Projekte schrittweise umzusetzen und die Bürger weiterhin in die Entwicklung einzubeziehen. Gelingt dies, kann Nerchau seine Ortsmitte stärken, brachliegende Flächen neu nutzen und wichtige öffentliche Einrichtungen dauerhaft sichern.
Quelle:
Stadt Grimma, Mitteilung „Städtebauförderung für Nerchau bewilligt“.