In Brandenburg an der Havel darf bis zum 31. August nur noch zwischen 18 und 8 Uhr bewässert werden. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser erlassen. Hintergrund sind anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge, hohe Temperaturen und die dadurch verstärkte Verdunstung.
Regel gilt für öffentliche und private Flächen
Die zeitliche Einschränkung betrifft die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen. Tagsüber sollen deshalb weder private Gärten noch öffentliche Anlagen mit Wasser aus den erfassten Quellen versorgt werden. Die Abend- und Morgenstunden bleiben nutzbar, weil bei niedrigeren Temperaturen weniger Wasser sofort verdunstet. Haushalte müssen dennoch prüfen, aus welcher Quelle ihr Wasser stammt und welche Bestimmung der Allgemeinverfügung darauf anwendbar ist. Trinkwassernutzung, Grundwasser und Entnahmen aus Flüssen oder Seen sind rechtlich nicht automatisch gleichzusetzen.
Oberflächengewässer werden besonders geschützt
Für Wasser aus Flüssen, Seen und anderen oberirdischen Gewässern gelten strengere Vorgaben. Sinkende Pegel und warme Wassertemperaturen belasten Tiere und Pflanzen. Schon zusätzliche kleine Entnahmen können in flachen Bereichen die Situation verschärfen. Wer eine Pumpe, einen Schlauch oder ein anderes Gerät einsetzen möchte, darf nicht davon ausgehen, dass die bisherige Praxis weiter erlaubt ist. Maßgeblich ist der vollständige Wortlaut der städtischen Verfügung einschließlich möglicher Ausnahmen.
Regen ändert die Verfügung nicht automatisch
Einzelne kräftige Schauer heben die Beschränkung nicht von selbst auf. Trockene Böden nehmen Wasser unterschiedlich auf, und ein kurzer Regen gleicht längerfristige Defizite im Grundwasser nicht sofort aus. Die Regelung gilt daher bis zum genannten Enddatum oder bis zu einer ausdrücklich veröffentlichten Änderung. Bürger sollten sich nicht auf Beobachtungen im eigenen Garten verlassen, sondern aktuelle Mitteilungen der Stadt beachten. Auch bei erlaubter Bewässerung ist ein sparsamer Einsatz sinnvoll.
Verstöße können kontrolliert werden
Allgemeinverfügungen sind verbindlich und nicht lediglich Empfehlungen. Wer entgegen den Vorgaben Wasser entnimmt oder tagsüber bewässert, muss mit ordnungsrechtlichen Folgen rechnen. Die Stadt bittet zugleich um verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource. Dazu gehören gezieltes Gießen an den Wurzeln, das Sammeln von Regenwasser und die Vermeidung unnötiger Verluste. Änderungen nach dem 31. August hängen von Wetter, Pegeln und Grundwasserlage ab und müssen neu bekannt gemacht werden.
Für die praktische Umsetzung kommt es auf einen sparsamen Umgang mit Wasser an. Bewässerung in den erlaubten Stunden sollte gezielt an den Wurzeln erfolgen. Mulch und aufgefangenes Regenwasser können den Bedarf reduzieren. Die Einschränkung endet nach aktuellem Stand am 31. August; eine Verlängerung wäre nur durch eine neue amtliche Entscheidung verbindlich.
Quellen
Stadt Brandenburg an der Havel: Eingeschränkte Bewässerung