Verbraucher sollten derzeit einen bestimmten Bio-Matcha genauer überprüfen. In Teepulver der Berliner TryMoin GmbH wurden Rückstände des Pflanzenschutzwirkstoffs Tebuconazol nachgewiesen. Betroffen sind 30-Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23. Februar 2028. Das Produkt gelangte über Rossmann in mehreren Bundesländern in den Handel.

Zu den Vertriebsgebieten gehören unter anderem Berlin und Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus wurde das Produkt auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und im Saarland angeboten.

Bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen

Wichtig für Verbraucher ist, dass sich die Warnung nicht pauschal auf sämtliche Matcha-Produkte bezieht.

Betroffen ist eine konkret bezeichnete Charge beziehungsweise Packungsvariante des Bio-Matcha-Pulvers.

Verbraucher sollten insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum auf ihrer Packung kontrollieren.

Bei dem Rückruf geht es um 30-Gramm-Packungen mit dem Datum 23. Februar 2028.

Tebuconazol gehört zu Pflanzenschutzmitteln

Tebuconazol ist ein Wirkstoff, der unter anderem als Fungizid in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wird.

Solche Stoffe unterliegen bei Lebensmitteln strengen gesetzlichen Rückstandshöchstwerten.

Werden relevante Grenzwerte überschritten oder andere lebensmittelrechtliche Anforderungen nicht eingehalten, können Produkte aus dem Handel genommen werden.

Tebuconazol wird gesundheitlich kritisch bewertet und steht unter anderem im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit negativ beeinflussen zu können.

Bio-Produkte unterliegen besonders strengen Vorgaben

Der Fall ist auch deshalb auffällig, weil das Produkt als Bio-Matcha verkauft wurde.

Bei Erzeugnissen aus ökologischem Anbau gelten zusätzliche Vorgaben für die Verwendung synthetischer Pflanzenschutzmittel.

Ein entsprechender Nachweis kann deshalb neben der Lebensmittelsicherheit auch Fragen zur Einhaltung der Bio-Vorschriften aufwerfen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche Bio-Produkte oder Matcha-Tees betroffen wären.

Matcha bleibt Trendprodukt

Matcha hat sich in den vergangenen Jahren von einem Spezialprodukt zu einem festen Bestandteil vieler Supermarkt- und Drogeriesortimente entwickelt.

Das fein gemahlene Grünteepulver wird klassisch als Getränk verwendet, findet aber zunehmend auch Einsatz in Süßspeisen, Backwaren und Mixgetränken.

Mit der steigenden Nachfrage hat auch die Zahl unterschiedlicher Anbieter und Importprodukte zugenommen.

Verbraucher sollten Packungen kontrollieren

Wer das betroffene Produkt gekauft hat, sollte die Hinweise des Herstellers beziehungsweise des Händlers beachten und das Pulver nicht vorsorglich weiterverwenden.

Entscheidend sind Produktbezeichnung, Packungsgröße und Mindesthaltbarkeitsdatum.

Nicht betroffene Matcha-Produkte können von der Warnung nicht pauschal erfasst werden.

Lebensmittelwarnungen sollen schnell erreichen

Rückrufe gehören zum normalen Sicherheitsmechanismus des Lebensmittelmarktes.

Hersteller und Behörden sollen Verbraucher möglichst schnell informieren, sobald gesundheitliche Risiken oder unzulässige Rückstände bekannt werden.

Gerade bei Produkten, die bundesweit oder über große Handelsketten vertrieben werden, können einzelne Chargen innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl von Haushalten erreichen.

Deshalb lohnt es sich, bei Rückrufmeldungen die Angaben auf der eigenen Verpackung genau zu vergleichen.

Quellen

Lebensmittelwarnung.de – Rückruf Bio-Matcha wegen Tebuconazol

TryMoin GmbH – Produktinformation zum Rückruf

Rossmann – Vertriebsinformationen zum betroffenen Produkt