In Zehntausenden landeseigenen Wohnungen Berlins könnten weiterhin asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein. Nach aktuellen Angaben geht es um geschätzt 58.847 Wohnungen, bei denen eine Belastung bekannt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Zahl bezieht sich auf den Stand Ende 2025 und umfasst Bestände landeseigener Wohnungsunternehmen sowie Berlinovo.
Die tatsächliche Zahl asbestbelasteter Wohnungen in der Hauptstadt könnte noch erheblich höher liegen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt verweist darauf, dass Asbest in Deutschland über Jahrzehnte in zahlreichen Bauprodukten verwendet wurde. Besonders betroffen sein können Gebäude, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet oder saniert wurden.
Ein Verdacht bedeutet nicht automatisch akute Gefahr
Eine Wohnung unter Asbestverdacht ist nicht zwangsläufig unmittelbar gesundheitsgefährdend. Entscheidend ist, in welchem Bauteil sich das Material befindet, wie fest die Fasern gebunden sind und ob das Produkt beschädigt oder bearbeitet wird.
Solange fest gebundene asbesthaltige Bauteile unbeschädigt bleiben, werden gewöhnlich deutlich weniger Fasern freigesetzt. Gefährlich kann es insbesondere werden, wenn Bewohner, Handwerker oder Hausmeister Materialien anbohren, abschleifen, brechen, herausreißen oder unsachgemäß entsorgen.
Die Berliner Verwaltung weist darauf hin, dass der konkrete Handlungsbedarf von der Bindung und dem Zustand des jeweiligen Materials abhängt. Festgestellte oder vermutete asbesthaltige Bauteile sollen zunächst dem Eigentümer oder Vermieter gemeldet werden.
Asbest kann an vielen Stellen verborgen sein
Asbest wurde nicht nur in großen Fassadenplatten oder Brandschutzverkleidungen eingesetzt. In älteren Wohnungen kann der Stoff unter anderem vorkommen in:
- Bodenplatten und Bodenbelägen,
- Klebern unter PVC- oder Vinylböden,
- Spachtelmassen,
- Wand- und Deckenputzen,
- Rohrisolierungen,
- Brandschutzplatten,
- Dichtungen und Abdichtungen,
- bestimmten Fassaden- und Dachbauteilen.
Für Mieter ist eine Belastung häufig nicht mit bloßem Auge erkennbar. Selbst äußerlich unauffällige Böden oder Wandflächen können asbesthaltige Kleber oder Spachtelmassen enthalten.
Sanierungswelle erhöht das Risiko
Die Problematik gewinnt durch energetische Modernisierungen und die Sanierung alter Wohngebäude an Bedeutung. Je mehr Fassaden, Leitungen, Böden und Wohnungen bearbeitet werden, desto häufiger können bislang verdeckte Materialien freigelegt werden.
Die IG BAU warnt deshalb vor einer möglichen Asbestwelle bei Sanierungsarbeiten. Die Gewerkschaft fordert unter anderem mehr Aufklärung, verlässliche Gebäudedaten und bessere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Bewohner. Für Berlin schätzt sie die mögliche Zahl betroffener Wohnungen über den landeseigenen Bestand hinaus noch wesentlich höher ein.
Besonders gefährdet sind Bauarbeiter, Elektriker, Installateure, Hausmeister und Heimwerker. Ohne vorherige Schadstoffprüfung kann bereits eine scheinbar kleine Arbeit Fasern freisetzen.
Mieter sollten nicht selbst bohren oder Material entfernen
Bewohner älterer Wohnungen sollten bei unbekannten Boden-, Wand- oder Deckenmaterialien nicht eigenmächtig mit Arbeiten beginnen. Das gilt vor allem, wenn:
- alte Bodenplatten beschädigt sind,
- Kleber unter einem Bodenbelag sichtbar wird,
- brüchige Platten oder Verkleidungen vorhanden sind,
- vor einer Renovierung gebohrt oder geschliffen werden soll,
- der Vermieter bereits auf einen Asbestverdacht hingewiesen hat.
Verdächtige Materialien sollten weder abgebrochen noch in einem normalen Staubsauger abgesaugt werden. Eine verlässliche Klärung ist nur durch fachgerechte Probenahme und Laboranalyse möglich.
Vermieter und Eigentümer sind erste Ansprechpartner
Wer asbesthaltige Bauteile vermutet, sollte den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich informieren und um Auskunft bitten. Bei geplanten Bauarbeiten ist vor Beginn zu klären, ob eine Schadstoffuntersuchung erforderlich ist.
Reagiert ein Vermieter trotz eines konkreten Verdachts nicht, kann nach Angaben des Landes Berlin die zuständige Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Der genaue Handlungsbedarf hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Mieter sollten Schäden fotografisch dokumentieren und keine Fachfirma eigenmächtig beauftragen, ohne zuvor Zuständigkeit und Kostenübernahme zu klären – außer es besteht eine unmittelbare Gefahrenlage.
Forderung nach einem Asbestregister
Mietervertreter und Gewerkschaften verlangen seit Jahren eine systematischere Erfassung belasteter Gebäude. Ein Gebäuderegister könnte Eigentümern, Mietern und Handwerksunternehmen bereits vor Beginn einer Sanierung zeigen, wo besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Der Berliner Mieterverein hatte sich bereits für eine möglichst grundstücksgenaue Dokumentation ausgesprochen. Hintergrund ist die Gefahr, dass Mieter und Handwerker erst während laufender Umbauarbeiten von belasteten Materialien erfahren.
Ein solches Register müsste allerdings laufend aktualisiert werden. Ein bloßer Verdacht aufgrund des Baujahres ersetzt keine Untersuchung des konkreten Gebäudes oder Bauteils.
Unterschiedliche Zahlen müssen sauber getrennt werden
Die Zahl von 58.847 Wohnungen bedeutet nicht, dass in jeder einzelnen Einheit bereits durch eine Laboruntersuchung Asbest nachgewiesen wurde. In der Gesamtschätzung sind sowohl bestätigte Belastungen als auch Verdachtsfälle und teilweise Hochrechnungen enthalten.
Deshalb wäre die Aussage, fast 59.000 Wohnungen seien nachweislich akut gefährlich, sachlich falsch. Richtig ist: Bei diesem Bestand ist eine Asbestbelastung bekannt, dokumentiert oder aufgrund vorhandener Informationen nicht auszuschließen.
Für Bewohner bleibt entscheidend, ob ihre konkrete Wohnung betroffen ist, in welchen Bauteilen der Stoff vorkommen könnte und ob diese Materialien beschädigt oder für Bauarbeiten vorgesehen sind.