Eltern von Hortkindern sollten in den kommenden Monaten Geld für noch nicht abgebuchte Beiträge zurücklegen. Der Ilm-Kreis bearbeitet aktuell die Hortanträge für das neue Schuljahr 2026/27. Die endgültigen Gebührenbescheide werden voraussichtlich erst gegen Jahresende versendet.

Das betrifft auch Familien mit Kindern an Schulen in Arnstadt.

Mehrere Monatsbeiträge können auf einmal fällig werden

Der Landkreis beschreibt ausdrücklich ein mögliches Beispiel: Wird ein Bescheid erst im November verschickt, könnten die Gebühren von August bis Dezember am 1. Dezember in einer Summe abgebucht werden.

Für Familien kann dadurch einmalig ein deutlich höherer Betrag vom Konto gehen als bei einer monatlichen Zahlung.

Freiwillige Vorauszahlung möglich

Eltern, die bereits über ein Personenkonto beim Landratsamt verfügen, können ab August den im Vorjahr festgesetzten Monatsbeitrag freiwillig weiter überweisen.

Dabei muss die Personenkontonummer als Verwendungszweck angegeben werden.

Wer noch keine entsprechende Nummer besitzt, kann sie beim zuständigen Hortsachbearbeiter erfragen.

Verzögerung bedeutet nicht Gebührenfreiheit

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bescheid und tatsächlicher Gebühr.

Dass eine Zahlungsaufforderung später kommt, bedeutet nicht, dass die Beiträge für die ersten Monate entfallen.

Sie werden nach der endgültigen Bearbeitung nachberechnet.

Familien sollten Liquidität einplanen

Gerade bei mehreren Kindern kann eine gebündelte Abbuchung für Haushalte spürbar sein.

Die frühzeitige Information des Kreises ermöglicht es Eltern zumindest, sich finanziell darauf einzustellen oder monatlich freiwillige Abschläge zu zahlen.

Quellen

Landratsamt Ilm-Kreis – Information zu den Hortgebühren für das Schuljahr 2026/2027.

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