Gegenstände, deren Eigentümer sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet haben, werden beim Anklamer Hansefest öffentlich versteigert. Die Auktion findet am Sonntag, dem 16. August 2026, um 12 Uhr statt.

Versteigerungsort ist die Hauptbühne des Stadtfestes. Welche Gegenstände angeboten werden, führt die Stadt in einem gesonderten Fundverzeichnis auf.

Ansprüche bis 10. August anmelden

Empfangsberechtigte haben noch bis Montag, den 10. August, Zeit, ihre Rechte beim Bürgerbüro oder Fundbüro der Hansestadt geltend zu machen.

Nach Ablauf der Frist können die verbliebenen Gegenstände entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen versteigert werden.

Keine Garantie auf Funktion

Die Stadt weist darauf hin, dass sämtliche Gegenstände in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich befinden.

Sie werden vor der Versteigerung weder auf ihre Funktionsfähigkeit noch auf mögliche Schäden geprüft. Eine Haftung für offene oder versteckte Mängel wird ausgeschlossen.

Kein Umtausch nach dem Zuschlag

Wer den Zuschlag erhält, kann den Kauf anschließend nicht mehr rückgängig machen. Beanstandungen, Umtausch oder Rücktritt sind nicht vorgesehen.

Interessenten sollten die angebotenen Gegenstände deshalb vor dem Gebot sorgfältig ansehen.

Quellen

• Hansestadt Anklam: Amtliche Bekanntmachung „Öffentliche Versteigerung 2026“, Stand 5. August 2026.